Rechtsprechung
OLG Jena, 03.12.1998 - 6 W 781/98 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ungenügend unterrichteter Parteivertreter
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 18.12.2002 - 6 W 683/02
Ordnungsgeld; persönliches Erscheinen der Partei
(vgl. Senatsbeschluss vom 03.12.1998, 6 W 781/98).Für diese im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehende Entscheidung, die das Beschwerdegericht auch hinsichtlich der Ermessensausübung voll inhaltlich überprüfen kann (vgl. OLG Köln JurBüro 1976, 1112), ist neben dem Verschuldensgrad maßgebend, ob das Ausbleiben der gem. § 141 ZPO ordnungsgemäß geladenen Partei die Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verzögert (vgl. Senatsbeschluss vom 03.12.1998, 6 W 781/98).
- OLG Jena, 12.02.2001 - 6 W 70/01
Ordnungsgeld gegen Prozesspartei
Die Festsetzung des Ordnungsgeldes verliert daher ihren Sinn und hat zu unterbleiben, wenn sich das Ausbleiben der Partei nicht verfahrensverzögernd ausgewirkt hat, etwa wenn trotz Fernbleibens der Partei aufgrund des Verhandlungstermins entschieden werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 03.12.1998, 6 W 781/98).